Womit beschäftigen sich Einrichtungsleiter/innen? Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie hier:
Die meisten Bundesländer haben Landesheimgesetze geschaffen, die vorschreiben, dass eine stationäre Pflegeeinrichtung von einer/einem fachlich und persönlich geeigneten Leiterin bzw. Leiter geführt werden muss. Was unter der fachlichen und persönlichen Eignung zu verstehen ist, legen die Länder in ergänzenden Rechtsverordnungen und dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen fest. Häufig enthalten die Rechtsvorschriften auch Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen
Hier finden Sie eine relativ aktuelle Übersicht zu den zurzeit geltenden bzw. in Vorbereitung befindlichen einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Vorschriften für Nordrhein-Westfalen - das Wohn- und Teilhabegesetz (bitte beachten Sie besonders §§ 4, 21) und die dazu erlassene Durchführungsverordnung (bitte beachten Sie besonders § 3) wurden erst 2019 novelliert.
Die NRW-Landesregierung hat mit Erlass vom 11. Mai 2017 die Anforderungen an die Qualifikation der Einrichtungsleitungen neu geregelt. Den Erlass können Sie hier und das dazugehörige modulare Fort- und Weiterbildungskonzept hier herunterladen. Der Erlass wurde 2019 aufgehoben; da keine Folgeregelung erlassen wurde, orientieren wir uns inhaltlich zunächst weiter an dem aufgehobenen Erlass.
Falls Sie Ihre Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung) bei uns absolviert haben, müssen Sie Ihre Qualifikation um folgende Teilmodule ergänzen: Personalwirtschaft 20 Stunden, Betriebswirtschaftliches Management 40 Stunden, Sozialrechtliche und angewandte betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen 20 Stunden, Ergänzende Arbeitsbereiche (u. a. Sozialraum- und Netzwerkarbeit, Freiwilligenmanagement) 40 Stunden, Entwicklungsfelder der Einrichtung, konzeptionelles Arbeiten 20 Stunden.
Wir können nicht garantieren, dass die WTG-Behörden Ihre Gesamtqualifikation anerkennen. Fragen Sie deshalb bitte in jedem Fall vor Ihrer Buchung bei Ihrer örtlich zuständigen WTG-Behörde nach. An unserem Aufbaukurs sollten Sie nur dann teilnehmen, wenn Sie in NRW als Einrichtungsleitung einer SGB XI-Einrichtung tätig werden wollen. Für SGB XII-Einrichtungen und in anderen Bundesländern gelten ggf. andere Rechtsvorschriften.
erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung als Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in) in der stationären Altenhilfe mit zumindest 580 Stunden
Bahnhofsvorplatz 1
45879 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Lehrgangsentgelt von 1.020,00 Euro, umsatzsteuerfrei, zahlbar in 3 Monatsraten von 340,00 Euro
Falls Sie den nordrhein-westfälischen Bildungsscheck oder die Bildungsprämie des Bundes in Anspruch nehmen, ergibt sich ein abweichender Zahlungsverlauf. Bitte lesen Sie hier bzw. hier nach.
Mögliche Nachlässe:
Nov
20
2023
Kurs startet planmäßig, noch Plätze frei
Ihre Blocktermine für Kurs 23:
20.-24.11.2023
15.-19.01.2024
26.02.-01.03.2024
24.-26.04.2024
04.-05.06.2024 Abschlussworkshop
Nov
25
2024
Ihre Blocktermine für Kurs 24:
25.-29.11.2024
20.-24.01.2025
17.-21.03.2025
14.-16.05.2025
25.-26.06.2025 Abschlussworkshop
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