Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Pflegefachkräfte aus dem Ausland und Arbeitgeber brauchen klare und transparente Kriterien


Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll für eine zahlreiche Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland sorgen. Insbesondere für die Pflege ist ein gutes und wirkungsvolles Gesetz wichtig, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der vorliegende Entwurf greift viele notwendige Änderungen auf, zeigt aber an einigen Stellen mit Blick auf Transparenz und Eindeutigkeit Nachbesserungsbedarf.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Wir begrüßen, dass endlich ein Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorliegt. Dass es zukünftig ausländischen Fachkräften leichter gemacht wird in Deutschland zu arbeiten, ist der erste Schritt hin zu Integration und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, insbesondere in der Pflege. Damit das Gesetz bei Behörden und Institutionen erfolgreich umgesetzt wird, bedarf es transparenter und klarer Regelungen. Genau diese vermissen wir bei zentralen Punkten.

Der Gesetzgeber eröffnet allerdings an vielen Stellen im Gesetzentwurf zu große Ermessensspielräume. Klaren Voraussetzungen müssen klare Rechte folgen. Nur so gibt es die Chance auf eine schnelle und konsequente Umsetzung ohne behördliche Vorbehalte. Dazu gehört auch, Anforderungen klar zu definieren. Dies gilt insbesondere für Deutschkenntnisse. Formulierungen wie ´mindestens hinreichende deutsche Sprachkenntnisse´ sind keinesfalls ausreichend und führen nur zu unnötigen zeitlichen Verzögerungen und inhaltlichen Auseinandersetzung.

Der VDAB kritisiert des Weiteren, dass keine zentrale Bundesbehörde zur Anerkennung ausländischer Fachkräfte geplant ist. Wenn es jedem Bundesland freigestellt werden soll, eine eigene zentrale Ausländerbehörde einzurichten, so müssen zumindest bundeseinheitliche Standards für die Bearbeitung von Visumanträgen gesetzt werden. Ein föderaler Flickenteppich ist zwingend zu vermeiden. Bleibt es bei der beabsichtigten Regelung, wird es weiterhin große regionale Unterschiede bei der Anerkennung von Qualifikationen für die Visumerteilung geben. Ziel muss es sein, konkrete Anforderungsprofile und Mindestvoraussetzungen zu formulieren und verlässliche Anerkennungsverfahren zu schaffen, damit alle Beteiligten Rechtssicherheit haben und die Zuwanderung von Fachkräften endlich Fahrt aufnehmen kann.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

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Hauptstadtbüro
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Tel.: 030 / 2005 9079-17
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