Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Wir brauchen verbindliche Mindeststandards für die Bezahlung von Pflegefachkräften, um die Kostenträger darauf verpflichten zu können, unangemessene Lohngefälle zwischen einzelnen Bundesländern endlich auszugleichen. Den jetzt vom Bundesgesundheitsminister ins Spiel gebrachten Mindestlohn für Fachkräfte begrüßen wir daher sowohl in der Höhe als auch in der Form seiner Entstehung ausdrücklich. Die Befassung der Mindestlohn-Kommission ist der richtige Weg, um schnellstmöglich eine spürbare Verbesserung bei den Beschäftigten zu realisieren. Damit würde auch entbehrlich, einen politisch erzwungenen Tarifvertrag auf rechtlich zweifelhafte Weise für allgemeinverbindlich zu erklären. Mindestlöhne sind rechtlich sicher umsetzbar und erhalten für Pflegeunternehmen einen Gestaltungsspielraum nach oben.
Offen ist allerdings noch die Frage nach der Lastenverteilung bei der Finanzierung. Ohne begleitende Regelungen bleibt die finanzielle Mehrbelastung, die aus den steigenden Personalkosten der Einrichtungen resultiert, in vollem Umfang bei den Pflegebedürftigen bzw. bei der Sozialhilfe hängen. Hier stehen verbindliche Antworten des Ministers noch aus.“
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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