Sofortprogramm Pflege: Auch ambulante und teilstationäre Einrichtungen brauchen mehr Pflegepersonal


Der Entwurf für das neue Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) stärkt die vollstationäre Pflege mit mehr Personal. Das ist gut, aber nur die halbe Miete. Auch teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen brauchen dringend Unterstützung. Die fehlende Berücksichtigung des ambulanten und teilstationären Bereiches wird zu einer deutlichen Anspannung auf dem bereits umkämpften Arbeitsmarkt führen.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB:
„Wir begrüßen die ersten Ergebnisse des Sofortprogramms. So soll es unter anderem mehr Geld für 13.000 zusätzliche Pflegekräfte in vollstationären Einrichtungen geben. Das ist gut, aber nur die halbe Miete. Um die Situation in der Pflege wirklich zu verbessern, muss es auch im teilstationären und ambulanten Bereich mehr Pflegekräfte geben. Die fehlende Berücksichtigung des ambulanten und teilstationären Bereichs wird zu einer deutlichen Anspannung auf dem bereits umkämpften Arbeitsmarkt führen. Es braucht jetzt auch konkrete Antworten auf die Verbesserung der Situation in der teilstationären und ambulanten Pflege.“

Im Entwurf für das neue Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. So soll im Krankenhausbereich im Gegensatz zum Pflegebereich jede zusätzliche Stelle refinanziert werden.

„Wir appellieren nachdrücklich an den Gesetzgeber, keinen Keil zwischen die Sektoren und insbesondere zwischen die Versorgungsbereiche der Pflege zu treiben. Die Arbeitsverdichtung und der Personalmangel macht nicht an Sektoren- und Versorgungsgrenzen halt. Es muss ein faires Sofortprogramm für die ganze Pflege geben“, so Knieling weiter.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

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