Dazu Petra Schülke, stellv. Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Landesvorstands:
„Mit ihrer positiven Bewertung der Einigung in den Verhandlungen betreibt Sozialministerin Reimann Augenwischerei. Das Verhandlungsergebnis für einen Teil der Wohlfahrtsverbände zur ambulanten Pflege in Niedersachsen betrifft weniger als ein Drittel der Dienste in Niedersachsen. Etwa 66 Prozent der ambulanten Einrichtungen befinden sich in privater Trägerschaft. Damit wird die pflegerische Versorgung zum Großteil durch kleine und mittelständische Betriebe sichergestellt, die von dieser Einigung ausgeschlossen sind. Sie bleiben nach wie vor benachteiligt und werden in den Verhandlungen über höhere Vergütungen von den Kassen mit unangemessenen Nachweispflichten und übertriebenen bürokratischen Anforderungen drangsaliert.
Darüber hinaus räumt Frau Reimann ein, dass die vereinbarte Erhöhung der Vergütungen noch nicht ausreichend ist. Da bleibt die Frage offen, wer den Rest finanziert. Wie in der Vergangenheit auch können die kleinen und mittelständischen privaten Unternehmen nur Erhöhungen an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben, die von den Kassen auch refinanziert werden.
Wir brauchen in der ambulanten Pflege eine klare gesetzliche Regelung für die automatische Refinanzierung der Personalkostensteigerungen wie in den Krankenhäusern - und zwar ohne Nachweise und Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Stattdessen sind die Dienste durch die Vergütungspolitik der Kassen und den bürokratischen Aufwand weiterhin schwer benachteiligt. Hier muss der Gesetzgeber nachsteuern, damit die flächendeckende Versorgung aufrechterhalten werden kann und jeder, der professionelle Pflege braucht, diese auch in Zukunft bekommen kann.“
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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