VDAB NRW unterzeichnet Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe – Neue Regeln stärken Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Einrichtungsträger


Der VDAB Landesverband Nordrhein-Westfalen hat gestern den neuen Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Der Vertrag stärkt die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Einrichtungsträger. Dabei konnte der VDAB viele wichtige Punkte im Sinne der Leistungsanbieter durchsetzen.

Dazu Oliver Aitcheson, Vorstand Landesverband Nordrhein-Westfalen:
„Der VDAB begrüßt den neuen Rahmenvertrag in der Eingliederungshilfe. Der neue Behindertenbegriff der UN und dessen Umsetzung mahnt uns Leistungserbringer nicht nur zur Umsetzung der Idee der Teilhabe und der Überleitung der stationären Einrichtungen in diesem Bereich in sogenannte ´besondere Wohnformen´. Vielmehr sehen wir als VDAB NRW hier eine große Chance für unsere Mitglieder, Leistungen in der Eingliederungshilfe in alten und neuen Versorgungsformen zu erbringen und diese mit Leistungen aus dem SGB XI, also der Pflege zu verknüpfen. Die Synergieeffekte, die hier möglich sind, sind enorm und derzeit nur in ersten Ansätzen zu erkennen.

Innerhalb der umfangreichen Rahmenvertragsverhandlungen haben wir als VDAB darauf geachtet, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingen für privat gewerbliche Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe vorhanden sind. Dazu gehört für uns der Anspruch auf die Verhandlung von Gehältern bis zur Höhe des Tariflohns ebenso wie die Festschreibung eines Unternehmensgewinns in dem Rahmenvertrag. Hiermit sind die Weichen gestellt, dass sich privatgewerbliche Anbieter dort verstärkt engagieren.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Anke Stuckmann-Scholl
Geschäftsstelle Essen
T 02054 / 9578-0

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