VDAB Sachsen-Anhalt zieht die Notbremse und kündigt die Vergütungsvereinbarungen in der ambulanten Pflege mit der AOK und IKK vorzeitig.


Seit vielen Jahren führt die ambulante Pflege in Sachsen-Anhalt ein finanzielles Schattendasein. Deutliche Steigerungen der Vergütungen für ambulante Pflegedienste scheitern immer wieder an dem Mantra der Beitragssatzstabilität und der daraus resultierenden Deckelung auf die sogenannte Grundlohnsummensteigerung. Dies hat fatale Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit ambulanter Dienste im Verhältnis zu anderen Arbeitgebern. Aktuelle Abwanderung von Mitarbeitern aus der ambulanten Pflege auf Grund unzureichender Verdienstmöglichkeiten haben den VDAB Sachsen-Anhalt dazu bewogen, die Verträge mit der AOK und IKK vorzeitig zu kündigen.

Dazu Ulrike Ziemer, Mitglied des Landesvorstandes des VDAB Landesverbandes Sachsen-Anhalt: „Wir prangern seit Jahren die Sparpolitik der Kassen an, die verhindert, dass Pflegekräfte an der Bruttolohnentwicklung teilhaben können. Ambulante Pflegedienste können nur so gut bezahlen, wie es die Vergütungen der Kassen zulassen. Die berechtigten Gehaltsvorstellungen, die viele Fachkräfte haben, können durch die zurzeit gültigen AOK/IKK Preise in keiner Weise abgedeckt werden. In Sachsen-Anhalt haben wir die Situation, dass fast 70% aller Versicherten bei der AOK sind und gerade diese Krankenkasse im Bundesvergleich besonders wenig für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege zahlt. Dazu nur ein Beispiel: Für eine Medikamentengabe in der Behandlungspflegegruppe 1 zahlt die AOK incl. Einsatzpauschale zurzeit 6,19€. Dieselbe Leistung wird in Baden-Württemberg mit 10,08€ vergütet. In dieser sehr häufig nachgefragten Leistung müssen die Dienste in Sachsen-Anhalt also für ca. 60% des Westniveaus arbeiten. Das lässt sich durch nichts rechtfertigen. Sollte sich daran nichts ändern, werden immer mehr ambulante Dienste im Land in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet und damit auch die flächendeckende Versorgung in Frage gestellt. Dem wollen wir nun im Sinne der Mitgliedseinrichtungen durch Neuverhandlungen entgegentreten.“

Kaum nachzuvollziehen sei auch, dass die Preisentwicklung gerade bei der AOK/IKK immer deutlich unter der Entwicklung des Mindestlohns in der Pflege gelegen hat. Dies hat dazu geführt, dass die steigenden Sachkosten und auch die steigenden Personalkosten in keiner Weise durch die Vergütungen in Sachsen-Anhalt gedeckt worden sind. Seit Einführung des Pflegemindestlohns im Jahr 2010 sind die Lohnkosten nur im Bereich der Hilfskräfte um absolut 34% gestiegen. Im Vergleich dazu sind die Preise der AOK/IKK nur um 15% gestiegen.

„Das Argument der Beitragssatzstabilität bekommt beim Blick auf die Finanzlage der AOK/ IKK einen besonders faden Beigeschmack, denn AOK Sachsen-Anhalt ist die reichste Krankenkasse in ganz Deutschland. Die AOK in Sachsen-Anhalt hat pro Versichert eine Rücklage von 339,34€ während die AOK in Baden-Württemberg, die diese Leistung deutlich besser vergütet eine Rücklage 64,45€“, so Ulrike Ziemer weiter. Nach Auffassung des VDAB ist es nun höchste Zeit, auch von Kassenseite das Steuer im Sinne der Versorgungssicherheit der Versicherten herumzureißen.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

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Tel.: 0391 / 5 3423 44
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