VDAB zu neuen Mindestlöhnen in der Pflege


Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat bekannt gegeben, dass sich die zuständige Kommission auf Empfehlungen für die Entwicklung der Mindestlöhne in der Pflege für die nächsten 24 Monate geeinigt hat. Nun ist das Bundesarbeitsministerium am Zug, die Empfehlungen durch eine Verordnung umzusetzen.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Wir haben stets dafür geworben, das Instrument der Mindestlöhne für eine flächendeckende Verbesserung der Bezahlung in der Pflege zu nutzen. Wir begrüßen deshalb die Empfehlungen der Kommission. Die Differenzierung der Mindestlöhne nach Qualifikation wird die Missverständnisse der Vergangenheit beseitigen. Denn selbst der bisherige Mindestlohn war in der Praxis nie das Lohnniveau von Pflegefachkräften. In einem ersten Schritt werden nun vor allem die Pflegehilfskräfte in den Blick genommen und in einem zweiten Schritt dann im Jahr 2021 ein einheitlicher Mindestlohn für Pflegefachkräfte statuiert.

Die Entwicklung und Angleichung der Mindestlöhne zwischen Ost und West ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Mit zusätzlichen Regelungen zum Mindesturlaub hat die Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege auch nachgewiesen, dass sie ihrem Namen gerecht wird und mehr regeln kann, als nur Lohnhöhen. Dies zeigt auch, dass es keinen Bedarf für einen Zwangstarif in der Pflege gibt, wie Minister Heil ausdrücklich weiterhin anstrebt, zumal insbesondere die faire Lastenverteilung bei der Finanzierung deutlicher Personalkostensteigerungen weiterhin ungeklärt ist.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

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