VDAB zum Entwurf für ein Pflegekompetenzgesetz: Pflege wird auf Assistenzfunktion reduziert


Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz vorgelegt, der Pflegeberufe stärken soll.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB: „Mit dem Gesetzentwurf wird die Pflege auf eine bloße Assistenzfunktion reduziert. Pflegekräfte sind heute längst nicht mehr nur „Helfer“, sondern tragen durch ihre spezifischen Fachkenntnisse entscheidend zur Gesundheitsversorgung bei. Der Pflegeberuf hat, ebenso wie die Medizin, einen klaren Versorgungsauftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge, der nicht primär darin besteht, Defizite in anderen Bereichen des Gesundheitswesens zu kompensieren.

Grundsätzlich ist die Intention des Gesetzgebers insbesondere den Pflegefachpersonen weitreichendere Kompetenzen zuzuschreiben, zu begrüßen. Allerdings können wir in den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen kaum Erweiterungen der pflegefachlichen Kompetenz im Rahmen der Leistungserbringung erkennen. Vielmehr führen die vorgesehenen Erweiterungen der Kompetenzen zu einer Entlastung anderer Berufsgruppen, wie Ärzten oder des Medizinischen Dienstes (MD).

Um eine wirkliche Stärkung des Pflegeberufs zu erreichen, müssen die Verfahren so gestaltet werden, dass Pflegefachpersonen nicht nur zusätzliche Aufgaben anderer Professionen übernehmen, sondern auch die volle Verantwortungshoheit über ihre Entscheidungen und Maßnahmen erhalten. Dies würde die Attraktivität des Berufs wesentlich stärker steigern als eine reine Aufgabenverlagerung.“

Unsere vollständige Stellungnahme zum Entwurf für ein Pflegekompetenzgesetz finden Sie unter: https://www.vdab.de/presse/publikationen/stellungnahmen 

 

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Christian Krohne

Hauptstadtbüro
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