Diesen Ausbildungsgang bieten wir nur in Ortenberg (Hessen) an.
Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie hier:
Bitte melden Sie sich per Briefpost oder E-Mail an - ein kurzes Anschreiben (Angabe des gewünschten Ausbildungsgangs und Beginntermins) und folgende Unterlagen genügen zunächst:
Wir laden Sie dann zu einem Aufnahmegespräch ein.
Bewerben Sie sich auch bei Ausbildungsbetrieben (Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Tages- oder Kurzzeitpflegestätten, Demenz-WG's)! Denn den Berufsschulplatz brauchen Sie erst, wenn Sie einen Ausbildungsplatz haben.
Die Kooperationsbetriebe unserer Ortenberger Pflegeschule erfragen Sie bitte vor Ort.
Weitere Materialien zur Ausbildung (z. B. Rahmenlehrpläne, Richtlinien zum Prüfungsverfahren) finden Sie unter diesem Link.
Die Ausbildung wird durch das zuständige Landesamt für Gesundheit und Pflege beaufsichtigt.
Die Verkürzung der neuen Pflegefachkraftausbildung um bis zu 2 Jahre ist möglich, wenn Sie eine andere Berufsausbildung (z. B. als staatl. anerk. AltenpflegehelferIn, staatl. anerk. Gesundheits- und KrankenpflegeassistentIn, staatl. gepr. SozialhelferIn bzw. SozialassistentIn, staatl. anerk. FamilienpflegerIn) abgeschlossen oder Teile einer anderen Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben.
Wir beantragen für Sie bei der zuständigen Behörde die Verkürzung. Wenn die Verkürzung genehmigt worden ist, steigen Sie in einen laufenden Ausbildungsgang ein. Die nächsten möglichen Einstiegstermine siehe unter "staatl. gepr. Pflegefachfrau/-mann".
Die praktische Ausbildung findet in Ihrem Ausbildungsbetrieb und in externen Praktikumseinrichtungen statt. Den schulischen Teil (Berufsschule) absolvieren Sie in unserer staatl. anerk. Pflegeschule in Ortenberg.
Für Auszubildende ohne Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter:
Das Land Hessen trägt die Personal- und Sachkosten der Schulen; die Ausbildung ist deshalb schulgeldfrei. Sie bekommen Ihre Schulbücher kostenfrei von uns. Schreibpapier und -gerät müssen Sie natürlich selbst beschaffen. Kopiergeld erheben wir nicht. Ein Zuschuss zur ÖPNV-Fahrkarte (Azubi-Ticket) kann nicht gewährt werden.
Sie erhalten von Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung.
Für Auszubildende mit Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Umschülerinnen und Umschüler):
Falls die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen "Bildungsgutschein", den Sie bei uns einlösen können. Während der Ausbildung bekommen Sie weiterhin Ihr ALG I oder ALG II. Bildungsgutscheininhaberinnen und -inhabern werden die Schulbücher gestellt. Sie bekommen von Ihrer Förderbehörde einen Fahrtkostenzuschuss, ggf. einen Zuschuss zu Ihren Kinderbetreuungskosten sowie ggf. einen Zuschuss für die Beschaffung von Arbeitsschutzkleidung.
Sep
16
2025
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