Seit Herbst 2021 gibt es in Nordrhein-Westfalen eine "generalistische" Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachassistentin/-assistent: Die bisher getrennten Ausbildungsgänge zur/zum Altenpflegehelfer/in bzw. zur/zum Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin/-assistenten (Krankenpflegehelfer/in) wurden zusammengeführt.
Diesen Ausbildungsgang bieten wir nur am Standort Gelsenkirchen an.
Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie hier:
Bitte melden Sie sich per Briefpost oder E-Mail an - ein kurzes Anschreiben (Angabe des gewünschten Ausbildungsgangs und Beginntermins) und folgende Unterlagen genügen zunächst:
Wir laden Sie dann zu einem Aufnahmegespräch ein.
Sie können Ihre Anmeldung aber auch an jedem Werktag ab 11:00 Uhr persönlich vorbeibringen. Das Aufnahmegespräch kann dann normalerweise sofort stattfinden. Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihren Lebenslauf mit Passfoto, Ihren Schulabschluss im Original und Ihren Personalausweis mit. Wir fertigen dann hier - für Sie kostenfrei - die benötigten beglaubigten Kopien an.
Wenn Sie die Ausbildung zur/zum Pflegefachassistent:in anstreben, bewerben Sie sich bitte auch bei Ausbildungsbetrieben (Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Tages- oder Kurzzeitpflegestätten, Demenz-WG's oder Krankenhäuser). Denn Sie brauchen einen Ausbildungsplatz und einen Berufsschulplatz.
Weitere Materialien zur Ausbildung (z. B. Rahmenlehrpläne, Richtlinien zum Prüfungsverfahren) finden Sie unter diesem Link.
Die Ausbildung wird durch die zuständige Bezirksregierung beaufsichtigt.
Staatl. gepr. Pflegefachassistent:innen dürfen die neue Pflegefachkraftausbildung um 1 Jahr verkürzen und steigen dafür nach ihrem Abschluss in das zweite Ausbildungsjahr ein.
Wenn Sie ohne Schulabschluss in die Ausbildung als Pflegefachassistent:in eingestiegen sind, müssen Sie vor Antritt der verkürzten Fachkraftausbildung zumindest den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ("Erster Schulabschluss") nachholen.
Wir beantragen für Sie bei der zuständigen Behörde die Verkürzung. Wenn die Verkürzung genehmigt worden ist, steigen Sie in einen laufenden Ausbildungsgang ein. Die nächsten möglichen Einstiegstermine siehe unter "staatl. gepr. Pflegefachfrau/-mann".
Die praktische Ausbildung findet in Ihrem Ausbildungsbetrieb und in externen Praktikumseinrichtungen statt. Den schulischen Teil (Berufsschule) absolvieren Sie in unserer staatl. anerk. Pflegeschule in Gelsenkirchen.
Für Auszubildende ohne Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter:
Das Land Nordrhein-Westfalen trägt die Personal- und Sachkosten der Schulen; die Ausbildung ist deshalb schulgeldfrei. Sie bekommen Ihre Schulbücher kostenfrei von uns. Schreibpapier und -gerät müssen Sie natürlich selbst beschaffen. Kopiergeld erheben wir nicht. Ein Zuschuss zur ÖPNV-Fahrkarte (Azubi-Ticket) kann nicht gewährt werden.
Sie erhalten von Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung.
Für Auszubildende mit Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Umschülerinnen und Umschüler):
Falls die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen "Bildungsgutschein", den Sie bei uns einlösen können. Während der Ausbildung bekommen Sie weiterhin Ihr ALG I oder ALG II. Bildungsgutscheininhaberinnen und -inhabern werden die Schulbücher gestellt. Sie bekommen von Ihrer Förderbehörde einen Fahrtkostenzuschuss, ggf. einen Zuschuss zu Ihren Kinderbetreuungskosten sowie ggf. einen Zuschuss für die Beschaffung von Arbeitsschutzkleidung.
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