Staatl. gepr. Pflegefachassistent/in

Berufsbild

Seit Herbst 2021 gibt es in Nordrhein-Westfalen eine "generalistische" Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachassistentin/-assistent: Die bisher getrennten Ausbildungsgänge zur/zum Altenpflegehelfer/in bzw. zur/zum Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin/-assistenten (Krankenpflegehelfer/in) wurden zusammengeführt. 

Diesen Ausbildungsgang bieten wir nur am Standort Gelsenkirchen an.

Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie hier:

Ausbildungsumfang

12 Monate (Vollzeit)
Nächste Kursstarts: 01.04.2024 (Kurs 45, startet wie geplant - zurzeit alle Schulplätze besetzt, Warteliste), 01.09.2024 (Kurs 46)

Hinweise zur Anmeldung

Bitte melden Sie sich per Briefpost oder E-Mail an - ein kurzes Anschreiben (Angabe des gewünschten Ausbildungsgangs und Beginntermins) und folgende Unterlagen genügen zunächst:

  • tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto und
  • Kopie Ihres Schulabschlusses

Wir laden Sie dann zu einem Aufnahmegespräch ein.

Sie können Ihre Anmeldung aber auch an jedem Werktag ab 11:00 Uhr persönlich vorbeibringen. Das Aufnahmegespräch kann dann normalerweise sofort stattfinden. Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihren Lebenslauf mit Passfoto, Ihren Schulabschluss im Original und Ihren Personalausweis mit. Wir fertigen dann hier - für Sie kostenfrei - die benötigten beglaubigten Kopien an.

Wenn Sie die Ausbildung zur/zum Pflegefachassistent:in anstreben, bewerben Sie sich bitte auch bei Ausbildungsbetrieben (Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Tages- oder Kurzzeitpflegestätten, Demenz-WG's oder Krankenhäuser). Denn Sie brauchen einen Ausbildungsplatz und einen Berufsschulplatz.

Rechtsgrundlagen der Ausbildung

Weitere Materialien zur Ausbildung (z. B. Rahmenlehrpläne, Richtlinien zum Prüfungsverfahren) finden Sie unter diesem Link.

Die Ausbildung wird durch die zuständige Bezirksregierung beaufsichtigt.

Zugangsvoraussetzungen

  • mind. Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ("Erster Schulabschluss") oder andere abgeschlossene Berufsausbildung (in Einzelfällen auch ohne Schulabschluss möglich)
  • gesundheitliche Eignung, keine Vorstrafen, ausreichende Deutschkenntnisse

Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachkraft für Absolventen/innen der Assistenzausbildung

Staatl. gepr. Pflegefachassistent:innen dürfen die neue Pflegefachkraftausbildung um 1 Jahr verkürzen und steigen dafür nach ihrem Abschluss in das zweite Ausbildungsjahr ein.

Wenn Sie ohne Schulabschluss in die Ausbildung als Pflegefachassistent:in eingestiegen sind, müssen Sie vor Antritt der verkürzten Fachkraftausbildung zumindest den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ("Erster Schulabschluss") nachholen.

Wir beantragen für Sie bei der zuständigen Behörde die Verkürzung. Wenn die Verkürzung genehmigt worden ist, steigen Sie in einen laufenden Ausbildungsgang ein. Die nächsten möglichen Einstiegstermine siehe unter "staatl. gepr. Pflegefachfrau/-mann".

Ausbildungsort

Die praktische Ausbildung findet in Ihrem Ausbildungsbetrieb und in externen Praktikumseinrichtungen statt. Den schulischen Teil (Berufsschule) absolvieren Sie in unserer staatl. anerk. Pflegeschule in Gelsenkirchen.

Kosten

Für Auszubildende ohne Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter:

Das Land Nordrhein-Westfalen trägt die Personal- und Sachkosten der Schulen; die Ausbildung ist deshalb schulgeldfrei. Sie bekommen Ihre Schulbücher kostenfrei von uns. Schreibpapier und -gerät müssen Sie natürlich selbst beschaffen. Kopiergeld erheben wir nicht. Ein Zuschuss zur ÖPNV-Fahrkarte (Azubi-Ticket) kann nicht gewährt werden.

Sie erhalten von Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung.

Für Auszubildende mit Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Umschülerinnen und Umschüler):

Falls die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen "Bildungsgutschein", den Sie bei uns einlösen können. Während der Ausbildung bekommen Sie weiterhin Ihr ALG I oder ALG II. Bildungsgutscheininhaberinnen und -inhabern werden die Schulbücher gestellt. Sie bekommen von Ihrer Förderbehörde einen Fahrtkostenzuschuss, ggf. einen Zuschuss zu Ihren Kinderbetreuungskosten sowie ggf. einen Zuschuss für die Beschaffung von Arbeitsschutzkleidung.

Aufbau

  • mind. 700 theoretische und fachpraktische Unterrichtsstunden an der Pflegeschule in den durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgegebenen Unterrichtsfächern 
  • mind. 950 berufspraktische Ausbildungsstunden in Ihrem Ausbildungsbetrieb und in geeigneten externen Praktikumseinrichtungen
  • staatliche Prüfung durch Ihre Schule unter Aufsicht der zuständigen Behörde, staatliche Anerkennung durch die zuständige Behörde (Bezirksregierung)

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