Zum 01.01.2020 wurden die zuvor getrennten Ausbildungen in der Krankenpflege (Krankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger/in), Kinderkrankenpflege (Kinderkrankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in) und Altenpflege (Altenpfleger/in) zu einer "generalistischen" Pflegefachkraftausbildung zusammengelegt.
Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie hier:
Bitte melden Sie Sie sich per Briefpost oder E-Mail an - ein kurzes Anschreiben (Angabe des gewünschten Ausbildungsgangs und Beginntermins) und folgende Unterlagen genügen zunächst:
Wir laden Sie dann zu einem Aufnahmegespräch ein.
In unserer Zentralschule in Gelsenkirchen können Sie Ihre Anmeldung aber auch an jedem Werktag ab 11:00 Uhr persönlich vorbeibringen. Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihren Lebenslauf mit farbigem Passfoto, Ihren Schulabschluss im Original und Ihren Personalausweis mit. Wir fertigen dann hier - für Sie kostenfrei - die benötigten beglaubigten Kopien an.
Wenn Sie die Ausbildung zur Pflegefachkraft anstreben, bewerben Sie sich bitte auch bei Ausbildungsbetrieben (Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Tages- oder Kurzzeitpflegestätten, Demenz-WG's oder Krankenhäuser). Denn Sie brauchen einen Ausbildungsplatz und einen Berufsschulplatz.
Die Kooperationsbetriebe unserer Pflegeschule Zülpich und unserer hessischen Pflegeschulen erfragen Sie bitte vor Ort.
Weitere Materialien zur Ausbildung finden Sie hier: für Nordrhein-Westfalen und für Hessen.
Informationen über den nordrhein-westfälischen Ausbildungsfonds finden Sie hier, über den hessischen Ausbildungsfonds hier.
Die Rahmenlehrpläne, Rahmenausbildungspläne und weitere Materialien können Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung abrufen.
Die Ausbildung wird durch die zuständige Bezirksregierung (NRW) bzw. das Regierungspräsidium Darmstadt (Hessen) beaufsichtigt.
Mindestalter: 16 Jahre
Schulische Voraussetzungen:
oder
oder
oder
sowie gesundheitliche und persönliche Eignung (keine Vorstrafen), ausreichende Deutschkenntnisse
Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie ihn zunächst in Deutschland anerkennen lassen:
In Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte für alle Schulabschlüsse bis zur mittleren Reife an die Bezirksregierung Köln, für Schulabschlüsse mit Hochschulzugangsberechtigung an die Bezirksregierung Düsseldorf.
In Hessen wenden Sie sich bitte an das staatliche Schulamt Darmstadt.
Wir beraten Sie gerne.
Die Verkürzung der Ausbildung um bis zu 2 Jahre ist möglich, wenn Sie eine andere Berufsausbildung (z. B. als staatl. anerk. AltenpflegehelferIn, staatl. anerk. Gesundheits- und KrankenpflegeassistentIn, staatl. gepr. SozialhelferIn bzw. SozialassistentIn, staatl. anerk. FamilienpflegerIn) abgeschlossen oder Teile einer anderen Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben.
Wir beantragen für Sie bei der zuständigen Behörde die Verkürzung. Wenn die Verkürzung genehmigt worden ist, steigen Sie in einen laufenden Ausbildungsgang ein.
Die nächsten möglichen Einstiegstermine:
Verkürzung um 1/2 Jahr in Gelsenkirchen ab 01.10.24; 01.03.25; 01.04.25; in Zülpich ab 15.04.25; in Ortenberg ab 01.04.25; in Wetzlar ab 01.04.25
Verkürzung um 1 Jahr in Gelsenkirchen ab 01.09.24; 01.10.24; 01.04.25; in Zülpich ab 15.10.24; in Ortenberg ab 01.10.24; in Wetzlar ab 01.10.24
Die praktische Ausbildung findet in Ihrem Ausbildungsbetrieb und in externen Ausbildungseinrichtungen statt. Eine Übersicht können Sie hier ansehen.
Den schulischen Teil (Berufsschule) besuchen Sie an einer unserer staatl. anerk. Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen bzw. an einer unserer staatlich anerkannten Pflegeschulen in Hessen.
Sie können wählen, ob Sie sich als generalistische Pflegefachkraft mit dem Abschluss "Pflegefachfrau/-mann" ausbilden lassen möchten oder ob Sie sich sich im dritten Ausbildungsjahr auf die Altenpflege (Langzeitpflege in der stationären oder durch die ambulante Pflegeeinrichtung) spezialisieren wollen. Wenn Sie sich spezialisieren, erwerben Sie weiterhin den Abschluss als staatl. gepr. Altenpfleger/in. Damit Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, muss von vornherein im Ausbildungsvertrag vereinbart worden sein, dass für das dritte Ausbildungsjahr ein Vertiefungseinsatz in der stationären oder ambulanten Langzeitpflege gewählt werden kann. Auch der Zeitpunkt, zu dem Sie sich festlegen müssen, muss von vornherein im Ausbildungsvertrag vereinbart worden sein (Sie müssen sich im 19. oder 20. Ausbildungsmonat festlegen). Die Spezialisierung für die Kinderkrankenpflege mit dem Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in bieten wir nicht an.
Für Auszubildende ohne Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter:
Die Personal- und Sachkosten der Schulen werden durch den Ausbildungsfonds des Bundeslandes getragen; die Ausbildung ist deshalb schulgeldfrei. Auch für Schulbücher, Skripten und Kopien kommt der Ausbildungsfonds auf. Schreibpapier und Schreibstifte müssen Sie natürlich selbst beschaffen. Ein Zuschuss zur ÖPNV-Fahrkarte (Azubi-Ticket) kann nicht gewährt werden.
Sie erhalten von Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung.
Für Auszubildende mit Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Umschülerinnen und Umschüler):
Falls die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter einen "Bildungsgutschein", den Sie bei uns einlösen können. Sie erhalten von Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung und zusätzlich evtl. eine Aufstockung von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter. Falls Sie nach dem Programm Weiter.Bildung (früher WeGebAU) gefördert werden, erhält Ihr Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltzuschuss von der Arbeitsagentur; Sie bekommen dann während der Ausbildung ein Helfergehalt. Auch Bildungsgutscheininhaberinnen und -inhabern werden Schulbücher, Skripten und Kopien kostenfrei gestellt. Sie bekommen von Ihrer Förderbehörde einen Fahrtkostenzuschuss, ggf. einen Zuschuss zu Ihren Kinderbetreuungskosten sowie ggf. einen Zuschuss für die Beschaffung von Arbeitsschutzkleidung.
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