Jährliche Auffrischung (§ 4 Abs. 3 der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
Jede Praxisanleiterin bzw. jeder Praxisanleiter muss ihre/seine Kenntnisse ab 2020 jährlich mit einer mindestens 24stündigen Fortbildung auffrischen und erweitern. Als Nachweisjahr hat die Landesregierung NRW den Zeitraum 15.06.-14.06. festgelegt. Das erste Nachweisjahr hat also am 15.06.20 begonnen; die Auffrischung muss bis zum 14.06.21 absolviert worden sein.
Die jährliche Auffrischung bieten wir selbstverständlich an. Inhaltlich steht zunächst die neue Pflegeausbildung im Mittelpunkt.
Der nächste Termin:
19.-21.09.2023
in unserem Schulzentrum in Gelsenkirchen
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Kooperationsvertrag über die Ausbildung von Pflegefachkräften besteht, erheben wir für die Auffrischung kein Lehrgangsentgelt.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Pflegeeinrichtungen, mit denen kein Kooperationsvertrag besteht, müssen wir für die Auffrischung ein Entgelt von 160,00 € zzgl. MwSt erheben.
Bitte melden Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter formlos per E-Mail an. Bitte geben Sie Ihre Privatanschrift bzw. die Privatanschrift Ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an.
Bahnhofsvorplatz 1
45879 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Falls Sie den nordrhein-westfälischen Bildungsscheck oder die Bildungsprämie des Bundes in Anspruch nehmen, ergeben sich abweichende Zahlungsverläufe. Bitte lesen Sie hier bzw. hier nach.
Mögliche Nachlässe:
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Kooperationsvertrag über die Ausbildung von Pflegefachkräften besteht, erheben wir weiterhin kein Lehrgangsentgelt
Sep
25
2023
Ihre Blockwochen für Kurs 32:
25.-29.09.2023
06.-10.11.2023
04.-08.12.2023
29.01.-02.02.2024
26.02.-01.03.2024
15.-19.04.2024
15.-17.05.2024
10.-14.06.2024 Praktische Umsetzung und praktische Prüfungen
02.07.2024 Abschlusskolloquium
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