
Jährliche Auffrischung (§ 4 Abs. 3 der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
Jede Praxisanleiterin bzw. jeder Praxisanleiter muss ihre/seine Kenntnisse ab 2020 jährlich mit einer mindestens 24stündigen Fortbildung auffrischen und erweitern. Als Nachweisjahr hat die Landesregierung NRW den Zeitraum 15.06.-14.06. festgelegt. Das erste Nachweisjahr hat also am 15.06.20 begonnen; die Auffrischung muss bis zum 14.06.21 absolviert worden sein.
Die jährliche Auffrischung bieten wir selbstverständlich an.
Der nächste Termin:
14.-16.04.2026; 15.-17.09.2026
in unserem Schulzentrum in Gelsenkirchen
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Kooperationsvertrag über die Ausbildung von Pflegefachkräften besteht, erheben wir für die Auffrischung kein Lehrgangsentgelt.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Pflegeeinrichtungen, mit denen kein Kooperationsvertrag besteht, müssen wir für die Auffrischung ein Entgelt von 160,00 € zzgl. MwSt erheben.
Bitte melden Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter formlos per E-Mail an. Bitte geben Sie Ihre Privatanschrift bzw. die Privatanschrift Ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an.
Bahnhofsvorplatz 1
45879 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Mögliche Nachlässe:
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Kooperationsvertrag über die Ausbildung von Pflegefachkräften besteht, erheben wir weiterhin kein Lehrgangsentgelt
Sep
21
2026
Ihre Blocktermine für Kurs 38:
21.-25.09.2026
09.-13.11.2026
07.-11.12.2026
18.-22.01.2027
22.-26.02.2027
05.-09.04.2027
02.-04.06.2027
21.-25.06.2027 Praktische Umsetzung und praktische Prüfungen
15.07.2027 Abschlusskolloquium
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