Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung)

Berufsbild

Womit beschäftigen sich Pflegedienstleiter/innen? Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie hier:

Weiterbildungsumfang

580 Weiterbildungsstunden:

  • 
460 Unterrichtsstunden in 11 Wochenblöcken mit jeweils 40 Unterrichtsstunden und einem Unterrichtsblock mit 2,5 Tagen und 20 Unterrichtsstunden
  • 
120 Stunden praktische Weiterbildung, davon
 80 Stunden begleitete Projektarbeit und 40 Stunden Kleingruppensupervision (Die zusätzlichen Termine für Supervision und Projekttreffen werden während der 1. Blockwoche mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmt)
  • Abschlussprüfung (Facharbeit und Abschlusskolloquium)

Rechtsgrundlage(n) der Weiterbildung

Neben dem SGB XI schreiben auch die von den meisten Bundesländern geschaffenen Landesheimgesetze in der Regel vor, dass Pflegeeinrichtungen über eine/einen fachlich und persönlich geeignete/n Pflegedienstleiterin bzw. Pflegedienstleiter verfügen müssen. Was unter der fachlichen und persönlichen Eignung zu verstehen ist, legen die Länder in ergänzenden Rechtsverordnungen und dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen fest. Häufig enthalten die Rechtsvorschriften auch Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen.

Hier finden Sie eine relativ aktuelle Übersicht zu den zurzeit geltenden bzw. in Vorbereitung befindlichen einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Vorschriften für Nordrhein-Westfalen - das Wohn- und Teilhabegesetz (bitte beachten Sie besonders §§ 4, 21) und die dazu erlassene Durchführungsverordnung (bitte beachten Sie besonders § 3) wurden erst 2019 novelliert.

Zugangsvoraussetzungen

  • staatliche Anerkennung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Für die Zulassung als verantwortliche Pflegefachkraft bzw. Pflegedienstleitung reichen Ihre staatliche Anerkennung und der Weiterbildungsabschluss nicht aus. Pflegekassen bzw. Landes-/Kommunalbehörden verlangen zusätzlich Berufserfahrung. Bitte beachten Sie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen

Weiterbildungsort

VDAB Schulungszentrum GmbH

Bahnhofsvorplatz 1
45879 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen

Kosten

  • Lehrgangsentgelt von 3.510,00 Euro, umsatzsteuerfrei, 
    
zahlbar in 13 Monatsraten von 270,00 Euro

Mögliche Nachlässe:

  • 10% für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus VDAB-Mitgliedseinrichtungen
  • 10% für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Kooperationsvertrag über die Ausbildung von Pflegefachkräften besteht
  • 2,5% Frühbuchernachlass bei verbindlicher Buchung spätestens 3 Monate vor Kursbeginn
  • 5% Vorauszahlungsnachlass, wenn Sie das Kursentgelt komplett im Voraus bezahlen
  • Die beiden zuerst genannten Nachlässe können nicht kombiniert werden

Module

  • Management, Betriebswirtschaft und Organisation (120 Stunden)

  • Sozialwissenschaften (120 Stunden)
  • Humanwissenschaften (30 Stunden)

  • Pflegewissenschaften, Pflegeorganisation, Pflegefachwissen (120 Stunden)
  • Qualitätsmanagement (40 Stunden)
  • Rechtslehre (30 Stunden)

Praktische Weiterbildung:

  • Projektarbeit (80 Stunden)
  • Kleingruppensupervision (40 Stunden)

Die nächsten Kursstarts

Sep

14

2026

VP GE 55

Gelsenkirchen

Details

Ihre Blocktermine für Kurs 55:

14.-18.09.2026

12.-16.10.2026

09.-13.11.2026

14.-18.12.2026

11.-15.01.2027

15.-19.02.2027

15.-19.03.2027

12.-16.04.2027

10.-14.05.2027

07.-11.06.2027

05.-09.07.2027

15.-17.09.2027

19.10.2027 Abschlusskolloquium

Die zusätzlichen Termine für Supervision und Projekttreffen werden während der 1. Block-woche mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmt.

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