
Womit beschäftigen sich Pflegedienstleiter/innen? Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie hier:
580 Weiterbildungsstunden:
Neben dem SGB XI schreiben auch die von den meisten Bundesländern geschaffenen Landesheimgesetze in der Regel vor, dass Pflegeeinrichtungen über eine/einen fachlich und persönlich geeignete/n Pflegedienstleiterin bzw. Pflegedienstleiter verfügen müssen. Was unter der fachlichen und persönlichen Eignung zu verstehen ist, legen die Länder in ergänzenden Rechtsverordnungen und dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen fest. Häufig enthalten die Rechtsvorschriften auch Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen.
Hier finden Sie eine relativ aktuelle Übersicht zu den zurzeit geltenden bzw. in Vorbereitung befindlichen einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Vorschriften für Nordrhein-Westfalen - das Wohn- und Teilhabegesetz (bitte beachten Sie besonders §§ 4, 21) und die dazu erlassene Durchführungsverordnung (bitte beachten Sie besonders § 3) wurden erst 2019 novelliert.
Für die Zulassung als verantwortliche Pflegefachkraft bzw. Pflegedienstleitung reichen Ihre staatliche Anerkennung und der Weiterbildungsabschluss nicht aus. Pflegekassen bzw. Landes-/Kommunalbehörden verlangen zusätzlich Berufserfahrung. Bitte beachten Sie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
Bahnhofsvorplatz 1
45879 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Mögliche Nachlässe:
Praktische Weiterbildung:
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